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   BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12   

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https://dejure.org/2012,38950
BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12 (https://dejure.org/2012,38950)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2012 - 1 WB 3.12 (https://dejure.org/2012,38950)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 (https://dejure.org/2012,38950)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 WBO, § 6 Abs 1 WBO, § 7 Abs 2 WBO, § 58 Abs 2 VwGO
    Irreführender Inhalt einer Rechtsbelehrung; Grundsatz der Vollständigkeit und Richtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung i.R.e. Verfahrens bzgl. der Versetzung eines Berufssoldaten auf den Posten eines Geoinformationsoffiziers beim Bundesministerium der Verteidigung; Entscheidung über die Kosten des ...

  • rewis.io

    Irreführender Inhalt einer Rechtsbelehrung; Grundsatz der Vollständigkeit und Richtigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung i.R.e. Verfahrens bzgl. der Versetzung eines Berufssoldaten auf den Posten eines Geoinformationsoffiziers beim Bundesministerium der Verteidigung; Entscheidung über die Kosten des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12
    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: ... -, die Akten der weiteren noch beim Senat anhängigen oder beendeten Wehrbeschwerdeverfahren des Antragstellers (BVerwG 1 WB 4.12, BVerwG 1 WB 6.12 und BVerwG 1 WDS-VR 3.12) samt Beiakten (BMVg - R II 2 - Az.: ..., ..., ..., ... und ...) sowie die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Im Übrigen wurde die vorliegende Beschwerde, soweit sie den Dienstposten im Bundesministerium der Verteidigung - ... - betrifft, dadurch überholt, dass der Antragsteller gegen die Entscheidungen über die Besetzung dieses Dienstpostens nicht mit ihm, sondern mit Stabshauptmann (damals: Hauptmann) L. vom 15. September und 15. November 2011, wie dem Senat aus den Parallelverfahren (BVerwG 1 WDS-VR 3.12 und BVerwG 1 WB 4.12) bekannt ist, jeweils gesondert Beschwerde eingelegt hat.

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12
    Im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht ist anerkannt, dass auch für Zusätze, die über den vorgeschriebenen Inhalt hinaus in eine Rechtsbehelfslehrung aufgenommen werden, der Grundsatz der Vollständigkeit und Richtigkeit gilt; unrichtige oder irreführende Zusätze in einer Rechtsbehelfsbelehrung, die geeignet sind, beim Betroffenen einen Irrtum über die Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt bzw. rechtzeitig einzulegen, führen dazu, dass nicht die sonst vorgesehene Frist, sondern die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO gilt (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 = Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 39; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 58 Rn. 64 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10

    Konkrete Bezeichnung eines bestimmten Dienstpostens als Voraussetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12
    Soweit der Bundesminister der Verteidigung - insoweit zutreffend - einwendet, dass bei truppendienstlichen Erstmaßnahmen wie dem hier strittigen Teil des Bescheids des Personalamts vom 16. Mai 2011 eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht erforderlich ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - Rn. 20 m.w.N.), ändert dies nichts daran, dass eine gleichwohl erteilte Rechtsbehelfslehrung zur Vermeidung der Rechtsfolge des § 7 Abs. 2 WBO richtig sein muss (insoweit offen gelassen im Beschluss vom 28. November 1984 - BVerwG 1 WB 51.84 -).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Auszug aus BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12
    Der Senat verlangt bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und deshalb glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1984 - 1 WB 51.84

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn des Offiziers des militärfachlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12
    Soweit der Bundesminister der Verteidigung - insoweit zutreffend - einwendet, dass bei truppendienstlichen Erstmaßnahmen wie dem hier strittigen Teil des Bescheids des Personalamts vom 16. Mai 2011 eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht erforderlich ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - Rn. 20 m.w.N.), ändert dies nichts daran, dass eine gleichwohl erteilte Rechtsbehelfslehrung zur Vermeidung der Rechtsfolge des § 7 Abs. 2 WBO richtig sein muss (insoweit offen gelassen im Beschluss vom 28. November 1984 - BVerwG 1 WB 51.84 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteile vom 13.12.1978, a.a.O., und vom 21.03.2002 - 4 C 2.01 -, juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch die Beschlüsse vom 03.03.2016 - 3 PKH 5.15 -, vom 31.08.2015 - 2 B 61.14 - und vom 16.11.2012 - 1 WB 3.12 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

    aa) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann unrichtig, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 und vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 S. 16 sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635, vom 11. Mai 1994 - 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 S. 1, vom 14. Februar 2000 - 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 S. 10 f., vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 - NZWehrr 2013, 168 , vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 92 Rn. 8 und vom 24. August 2016 - 4 VR 15.16 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: .../11, die Gerichtsakten der abgeschlossenen Wehrbeschwerdeverfahren des Antragstellers (BVerwG 1 WDS-VR 3.12, BVerwG 1 WB 3.12 und BVerwG 1 WB 6.12) samt Beiakten (BMVg - R II 2 - Az.: .../11, .../11, .../12, .../12 und .../12) sowie die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
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